Regressberatung
Jede Anfrage der KV oder eines Kostenträgers/Ermittlers ist auf einen in Vorbereitung befindlichen Regress verdächtig und bedarf des ständigen qualifizierten Handelns, um finanzielle Einbußen für geleistete Arbeit zu vermeiden.
- Nie ungeprüft Karteikarten, OP-Berichte oder Computerauszüge an die Prüfinstanz (KV oder KK) schicken, da eine Überarbeitung der Dokumentation vorab zwingend geboten und legal ist. Unterlagen vor der Herausgabe vollständig kopieren.
- Inliegende Fremdbefunde (MRT, Labor, Facharztdiagnosen) müssen in die eigene Dokumentation übertragen werden, da sie sonst nie vom Prüfarzt berücksichtigt werden.
- bei Gelenkschäden: betroffene Seite und „keine Bewegungseinschränkung“ oder „Bewegungsausmaße“ nachtragen
- neurologisch o.B. oder Ausfälle eintragen
- Immer einen Regressberater vorab einschalten und befragen, ggf. fachgleichen Kollegen mit der Überprüfung der Dokumentation beauftragen und diesen gegenüber der Prüfinstanz als Zeugen benennen: „Negativbefunde“ sind nicht dokumentationspflichtig!
- Nie ohne fachärztliche Beratung/Begleitung an einem Prüfgespräch bei der KV teilnehmen, da die Prüfgremien von fachfremden Prüfärzten und Parteigutachtern der KVen dominiert werde.
- Immer externes fachgleiches Prüfgutachten einfordern
- Vergleich mit dem KV-Vorstand anstreben: siehe Vortrag zur Regressabwehr!
- Diese Übersicht zur Regressberatung können sie auch als pdf-Datei drucken.